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Am 01. August 2008 wurde das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG-MV) vier Jahre alt. Die damalige Landesregierung hatte die Zeichen der Zeit und damit die Bedeutung vorschulischer Bildung und Erziehung für die Zukunft des Landes erkannt. Als bisher einzige hat sie die Finanzierung der Kindertagesstätten von der Zuwendungsfinanzierung auf die Finanzierung durch leistungsgerechte Entgelte umgestellt, auch wenn ihr, wie sich danach herausstellte, weder die finanziellen noch die rechtlichen Folgen klar waren. Mit der Novellierung des KiföG ist es der Landesregierung gelungen, eine intensive Diskussion über fachliche Standards loszutreten, die an der Praxis nicht spurlos vorübergegangen ist. Soviel zum Positiven.
Wesentliche Ziele wurden verfehlt
Nach vier Jahren KiföG muss allerdings festgestellt werden: Wesentliche Ziele sind bisher nicht erreicht. So sieht das Gesetz vor, jedes Kind individuell zu fördern und insbesondere Benachteiligungen entgegenzuwirken. Das soll u. a. dadurch geschehen, dass soziale und sozialräumliche Gegebenheiten besondere Berücksichtigung finden und ein nahtloser Übergang in die Grundschule sichergestellt wird. Von der Umsetzung ist das Land aber noch weit entfernt. Ursachen sind einige grundsätzliche Webfehler des Gesetzes. Mit der Umstellung der Finanzierung auf leistungsgerechte Entgelte werden die Platzkosten mit jedem Träger einzeln verhandelt. Die Hoffnung war, dass so über unterschiedlich hohe Elternbeiträge ein Wettbewerb zwischen den Kita-Trägern entsteht, der zu einer Qualitätssteigerung führt und gleichzeitig einen Preisanstieg verhindert oder reduziert. Es sollte ein preisgesteuerter Anbietermarkt entstehen. Konsequenterweise wurde deshalb den Eltern ein unbegrenztes Wunsch- und Wahlrecht eingeräumt. Soviel Marktradikalität einer linken Landesregierung war überraschend. Sie folgte unreflektiert und unkritisch dem damaligen sozialpolitischen Mainstream des Förderns und Forderns. Warnungen, dass Bildung und Erziehung kleiner Kinder nicht in gleicher Weise marktfähig sind wie Pampers und Kindercreme, wurden in den Wind geschlagen.
Schlechte Rahmenbedingungen
Wenn in diesem Bereich Wettbewerb sinnvoll ist, dann nur ein qualitäts- und kein preisgesteuerter. Für einen qualitätsgesteuerten Wettbewerb schafft das KiföG aber keinerlei Anreize. Im Gegenteil, die gedeckelte Landesförderung und die klammen Gemeindekassen führen dazu, dass durch die vereinbarten Entgelte die Träger gezwungen sind, ihr Fachpersonal nicht angemessen zu entlohnen. Bisher kann niemand erklären, wie mit schlecht entlohntem Personal bessere Arbeitsergebnisse erzielt werden können, es sei denn, man setzt weiter auf die Selbstausbeutung sozial engagierter Pädagoginnen. Der Personalschlüssel in den Kindergärten ist der schlechteste in Deutschland. Hinzu kommt, dass die Verfügungszeit der Erzieherinnen – also die Zeit für Vorbereitung, Elterngespräche usw. – nur lächerliche 2,5 Stunden pro Woche beträgt. Für die dringend notwendige Steigerung der Bildungsqualität ist zusätzlich hinderlich, dass viele Fachkräfte nur zwischen 21 und 32 Wochenstunden beschäftigt sind, während aber ein Großteil der Kinder ab drei Jahren mehr als sieben Stunden täglich die Kita besuchen.
Antiquierte Bildungsvorstellungen
Das Bundesjugendkuratorium hat 2004 in seinem Positionspapier »Bildung fängt vor der Schule an« festgestellt: »Kinder sind von Geburt an Individuen, die sich selbst bilden. (…) Wissbegierde und Lernfähigkeit, Forscherdrang und Abenteuerlust der Kinder, kostbare Ressourcen für die menschliche Entwicklung, werden oft sträflich vergeudet, auch (unwillentlich) zerstört. Neben räumlichen und anderen strukturellen Begrenzungen der Orte, an denen Kinder aufwachsen, ist der Grund hierfür vor allem in der Vorstellung vom Kind als einem defizitären Wesen zu suchen.« Das KiföG und der vorliegende Bildungsplan folgen dieser antiquierten, defizitorientierten und am schulischen Fächerkanon orientierten Bildungsvorstellung. Weiter fordert das Bundesjugendkuratorium den gesamten sozialen Raum des Kindes als Bildungsraum zu betrachten, der mehr ist als ein Ziel gelegentlicher Exkursionen. Die Kitas in MV sind immer noch Einrichtungen der fürsorglichen Belagerung, die die Kinder davon abhalten, am richtigen Leben teilzuhaben. Damit der soziale Raum Bildungsraum werden kann, muss die Kita gemeinsamer Bildungsort für Kinder, Familien und Fachkräfte werden. In ihnen muss die gemeinsame Lernarbeit mit den Kindern, die Arbeit mit den Eltern und die Fortbildung der Pädagogen in einem Prozess gemeinsamen Wachsens erfolgen.
Nachbesserungen nötig
Um das Kinderland MV voranzubringen, muss das KiföG daher in folgenden Punkten nachgebessert werden:
- Zur Verbesserung der Chancengleichheit und unter Berücksichtigung sozialer und sozialräumlicher Gegebenheiten müssen die Jugendämter zu einer sozialräumlichen, qualitativenJugendhilfeplanung verpflichtet werden.
- Zur Erleichterung der sozialräumlichen Ausrichtung der Bildungsarbeit und zur Verhinderung weiterer sozialer Trennungen muss das Wunsch- und Wahlrecht auf einen Sozialraum begrenzt werden.
- Sozialraumorientierte Bildungsarbeit muss sich in der quantitativen und qualitativen Personalausstattung niederschlagen.
- Qualitätswettbewerb erfordert Regelungen zur Qualitätsüberprüfung. So könnte die Landesförderung von regelmäßigen externen Qualitätsprüfungen abhängig gemacht werden.
- Die Beitragsfreistellung des letzten Kita-Jahres ist vor dem Hintergrund empirischer Untersuchungen über Bildungserfolge Unsinn. Solange die beitragsfreie Kita nicht grundsätzlich für alle finanzierbar ist, sollte das erste Kita-Jahr beitragsfrei gestellt werden, in der Hoffnung, dass Kinder aus bildungsfernen Familien bis zur Einschulung bleiben und mit der Chance, falls Kinder aus finanziellen Gründen abgemeldet werden, reagieren zu können. Die Anzahl der Betreuungsplätze ist in MV spitze, für das Kinderland MV ist das aber zu wenig.
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